Webredaktion Grüne Floridsdorf: Klub
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Der § 15 des Wiener Baumschutzgesetzes lautet: "Der Magistrat hat vor Erlassung eines Bescheides gemäß § 4 (Anm.: Entfernung von Bäumen mit Bewilligung) dem örtlich zuständigen Bezirksvorsteher innerhalb einer Frist von zwei Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die BezirksVERTRETUNG - also das "Bezirksparlament", in dem alle Fraktionen vertreten sind - wird damit nicht befasst, und erhält vorab auch keine Information über Baumfällungen. Das heißt, auch die Grünen sind nicht informiert. Die Möglichkeiten zur Vorab-Info hat lediglich der BezirksVORSTEHER (SPÖ).
Wir arbeiten derzeit als Wiener Grüne in Zusammenarbeit mit Grünen aus allen Bezirken intensiv daran, Verbesserungen zum Baumschutzgesetz zu überlegen und hoffen, dass unsere Vorschläge auch "auf fruchtbaren Boden fallen".
Dazu gehören z.B. das Anbringen von Informationen vor Ort bei bevorstehenden Baumfällungen, mehr Transparenz über erfolgte Ersatzpflanzungen, verbesserte Baumpflege, Einbeziehung von Obstbäumen in den Baumschutz, u.v.m.
Bäume entziehen der Atmosphäre wegen ihres Holzwachstums das Treibhausgas CO2 und leisten so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Wie viel CO2 ein Baum bindet und wie schnell er das tut, hängt von vielen Faktoren ab, wie etwa der Baumart oder dem Alter des Baumes.
Wir Grüne meinen daher: Bäume sollten nur dann gefällt werden, wenn es wirklich unumgänglich ist. Derzeit haben wir den Eindruck, dass manchmal viel zu leichtfertig gefällt wird, wo es nicht unbedingt sein muss.
Im Bezirk bemühen wir Grüne uns sehr um den Baumschutz: